VVR Flöter | AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag
1. Es gelten die im Beherbergungsvertrag festgelegte(n) Mietdauer, Personenzahl und Preise. Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen im Ferienobjekt aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Vermittler zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
2. Das Ferienobjekt wird bis zur Fälligkeit der Anzahlung (20 % vom Mietpreis) reserviert. Bei Zusage muss die Anzahlung binnen 10 Tagen bei uns eingehen, ansonsten verfällt die Reservierung. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig.
3. Bei Abreisen am Samstag, Sonntag oder Feiertag wird ein Aufschlag zur Reinigungsgebühr in Höhe von 50 % erhoben. Unter Umständen ist es möglich, den Reisezeitraum anzupassen, um den Aufschlag zu umgehen. Dabei gilt zu beachten, dass im Zeitraum Juni bis September möglichst lückenlos gebucht werden muss.
4. Bei Buchungen mit Haustier erheben wir pro Haustier die entsprechende Haustiermiete sowie eine zusätzliche Reinigungsgebühr.
5. Bettwäsche und/oder Handtücher sind nicht in jedem Objekt oder erst ab einer bestimmten Übernachtungszahl vorhanden. Es gelten die in den Objektbeschreibungen hinterlegten Informationen. Bettwäsche und/oder Handtücher können als zusätzliche Leistung hinzu gebucht werden. Ein Wäschewechsel ist nicht vorgesehen.
6. Die Kurabgabe richtet sich nach den jeweils aktuellen Satzungen der Urlaubsorte und ist vom Mieter spätestens bei Anreise im Vermietungsbüro VVR Flöter in bar zu begleichen.
7. In jedem Fall erhebt die Firma VVR Flöter für eine Stornierung nach Eingang der Anzahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 52,00 €, unabhängig vom Grund der Stornierung. Ihr persönliches Risiko decken Sie bestenfalls mit einer Reiserücktrittsversicherung ab. Die Bearbeitungsgebühr wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Erfolgt die Kündigung weniger als 60 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietzins zu entrichten. Gelingt es, das Objekt ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der Mietzins um den anderweitig erzielten Betrag. Der Mieter ist berechtigt, einen vergleichbaren Nachmieter vorzuschlagen.
8. Der Vermittler kann den Beherbergungsvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt
oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
9. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
10. Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand vorgefunden, sind dem Vermittler etwaige Mängel spätestens 24 h nach Bezug mitzuteilen. Der Vermittler muss die Möglichkeit haben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Eine Minderung für den Zeitraum bis zur Mängelanzeige ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Mängelanzeige ist die Minderung ebenfalls ausgeschlossen.
11. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn an der Mietsache entstehen, hat er der Firma VVR Flöter unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
12. Das Aufladen von E-Autos am Hausstrom ist untersagt. Falls Ladestationen für E-Bikes vorhanden sind, müssen diese genutzt werden. Für die bei Zuwiderhandlungen auftretenden Schäden haftet der Verursacher.
13. Es ist der für die Unterkunft zugewiesene Parkplatz zu nutzen. In der Regel steht nur ein Parkplatz je Unterkunft zur Verfügung. Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung angebracht sind, sollten nach Möglichkeit bei geparkten Fahrzeugen abmontiert werden.
14. Die Bedienung elektrischer und mechanischer Geräte und Elemente der Einrichtung hat nach der gegebenen Anleitung zu erfolgen. Fehler und Beschädigungen an den Geräten und/oder den Einrichtungsgegenständen sind umgehend zu melden. Bei Verlust besteht Ersatzpflicht des Mieters.
15. Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermittler können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16. Für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat, kann der Vermittler nicht haftbar gemacht werden. Schadensansprüche gegen VVR Flöter sind ausgeschlossen.
17. Die Wohnung ist in ordnungsgemäßem Zustand, besenrein, mit geleerten Mülleimern und ausgeräumtem Geschirrspüler zu übergeben. Die Haus- und Wohnungsordnungen sind Bestandteil dieses Vertrages und einzuhalten. Der Mieter hat sich so zu verhalten, dass andere Mieter in Ihrem Urlaub nicht in Ihrer Ruhe gestört werden.
18. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen.
19. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Prerow zuständige Amtsgericht.
20. Die Firma VVR Flöter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Zur Durchführung von Buchungen und zur Zahlungsabwicklung ist die Firma VVR Flöter berechtigt, diese Daten auch an Dritte weiterzugeben. Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
21. Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages erkennt der Gast die AGB an.